Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Gemeinde
Au
Login
Webcam
Barrierefreiheit
Sozialzentrum
Tourismus
Bürgerservice
Aktuelles
News
Veröffentlichungsportal
Amtliche Termine
Abfallkalender
Aktuelle Projekte
Katastrophenschutz
Informationen
Gebühren und Tarife
Verordnungen
Förderungen
Reisedokumente
Duale Zustellung
REP Au
Hilfreiche Kontakte
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Dienstleistungen
Familienpass
Familienzuschuss
Formulare
Fundamt
Vorsorgemappe
Gemeindeamt
Amt
Abteilungen
Anfrage und E-Mail
Kontakt
MitarbeiterInnen
Organisation
Amtssignatur
Unsere Finanzdaten
Einrichtungen
Infrastruktur
Gesundheit und Soziales
Kinderbetreuung
Schule und Bildung
Politik
Führung
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gremien
Gemeindevorstand
Gemeindevertretung
Ausschüsse/Delegierte
Informationen
Sitzungsprotokolle
Wahlergebnisse
Unsere Gemeinde
Freizeit
Veranstaltungen
Meine Veranstaltungen
Gastronomie
Kirche
Vereine
Meine Vereine
Der Ort
Digitaler Ortsplan
Inserate
Meine Inserate
Jobs in der Region
Wirtschaft
Wissenswertes
Chronik
Persönlichkeiten
statistische Daten
Wappen
Gemeinde Au
Bürgerservice
Aktuelles
News
Veröffentlichungsportal
Amtliche Termine
Abfallkalender
Aktuelle Projekte
Katastrophenschutz
Informationen
Gebühren und Tarife
Verordnungen
Förderungen
Reisedokumente
Duale Zustellung
REP Au
Hilfreiche Kontakte
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Dienstleistungen
Familienpass
Familienzuschuss
Formulare
Fundamt
Vorsorgemappe
Startseite
Bürgerservice
Informationen
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Gründe, warum eine Zivildiensterklärung abgelehnt werden kann
Wenn der Wehrpflichtige eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, bei der Waffengewalt gegen Menschen angewendet oder angedroht wurde oder die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde
Wenn der Wehrpflichtige einem Wachkörper des Bundes oder der Gemeinde angehört
Wenn die Frist für die
Abgabe der Zivildiensterklärung
überschritten wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt oder Bedingungen abgegeben wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unvollständig ist
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht für die Dauer eines Jahres nach Einbringung einer Widerrufserklärung zu einer bestehenden Zivildienstpflicht, ebenso nach Aufhebung der Zivildienstpflicht (wegen der Übertretung des Verbotes, verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben oder zu besitzen oder Schusswaffen zu führen)
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt